Gemietetes Wohnmobil oder Mietwagen versichern

Gemietetes Wohnmobil oder Mietwagen versichern

Sparen Sie sich die Selbstbeteiligung!

Einfach sorgenfrei bei Stress mit dem gemieteten Wohnmobil oder Pkw

Mit dem eigenen Zuhause in den Urlaub fahren: Dank Wohnmobil geht das. Wenn Sie für den Urlaub ein Wohnmobil oder einen Pkw ausleihen, wird für die Versicherung immer ein Selbstbehalt fällig. Beschädigen Sie oder ein anderer das Fahrzeug z. B. beim Einparken, haften zunächst Sie. Doch die ERGO Reiseversicherung übernimmt Ihren Selbstbehalt, der bis zu 8.000 € betragen kann.

  • Sorgenfrei: Verreisen Sie mit dem Wohnmobil oder Pkw – ERGO versichert Ihren Selbstbehalt.
  • Flexibel bleiben: Entscheiden Sie sich für eine Absicherung in Staffeln: 4.000, 6.000 oder 8.000 €.
  • Erweiterter Schutz: ERGO übernimmt auch notwendige Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeugs nach Unfallschäden, die nicht von der Haupt-Kaskoversicherung gedeckt sind.

Die Vorteile des ERGO Selbstbeteiligungs-Schutz Plus (CDW)

Vorteile

Die ERGO Reiseversicherung übernimmt Ihren Selbstbehalt bei (versuchtem) Diebstahl, Unfall, Vandalismus oder Elementarereignissen, sofern der Schaden durch die Haupt-Kaskoversicherung gedeckt ist

Versicherbare Summen: 4.000, 6.000 oder 8.000 €

Maximale Versicherungsdauer: 93 Tage beim Wohnmobil bzw. 45 Tage beim Pkw

Diese Absicherung greift weltweit

Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs nach Beschädigung an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegel oder Dach durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, falls der Schaden nicht durch die Haupt- Kaskoversicherung gedeckt ist

Leistungsfall melden

Beantragen Sie Leistungen einfach online. Ganz bequem in wenigen Schritten.

Auslandskrankenversicherung

Online oder telefonisch melden

Alle anderen Reiseversicherungen

Online oder telefonisch melden

Wissenswertes im Überblick

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Generell haftet auch bei einem Unfall mit dem Mietwagen oder Wohnmobil derjenige, der den Schaden verursacht. Das bedeutet: Wenn jemand anders Ihren Mietwagen beschädigt, zahlt er bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Beschädigen Sie selbst Ihren Mietwagen, zahlt die Kaskoversicherung, die Sie bei der Anmietung abgeschlossen haben.
Achtung: Die meisten Kaskoversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung. Bei einem Schaden am Mietwagen bzw. Wohnmobil müssen Sie diesen Betrag selbst zahlen. Den Rest übernimmt die Versicherung.

Kann bei Mietwagen die Selbstbeteiligung ausgeschlossen werden?

Ja, mit dem CDW-Selbstbehalts-Ausschluss PLUS der ERGO Reiseversicherung müssen Sie bei einem versicherten Schaden keine Selbstbeteiligung beim Mietwagen tragen. Denn damit ist die Selbstbeteiligung bei Mietwagen weltweit abgesichert. Und zwar bis zu 31 Tage lang. Wohnmobile sind beim CDW-Selbstbehalts-Ausschluss PLUS sogar bis zu 45 Tage lang versicherbar.

Wenn die (Haupt-)Kfz-Kaskoversicherung in diesen Fällen eine Leistung vorsieht, übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Selbstbeteiligung bei:

  • Diebstahl
  • Unfall im öffentlichen Straßenverkehr
  • Beschädigung durch Vandalismus
  • Beschädigung durch versuchten Diebstahl

Die Selbstbeteiligung können Sie für diese Schäden am Mietwagen oder Wohnmobil bis zu einer Versicherungssumme von 4.000, 6.000 oder 8.000 € absichern.

Bietet der Selbstbeteiligungs-Schutz weitere Leistungen?

Ja. Mit dem CDW-Selbstbehalts-Ausschluss PLUS der ERGO Reiseversicherung sichern Sie sich zusätzliche Leistungen: Nach Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr werden auch die Kosten für folgende Reparaturen übernommen – vorausgesetzt, der Schaden ist nicht durch die Haupt-Kaskoversicherung gedeckt:

  • Unterboden
  • Reifen
  • Windschutz-, Seiten oder Heckscheibe
  • Außenspiegel
  • Dach

Nicht sicher, was Sie benötigen?

Dann lassen Sie sich helfen. Die Experten von ERGO sind gern für Sie da.

Dies ist ein Produkt der ERGO Reiseversicherung AG. 

* Über den Button „Beitrag berechnen“ bzw. „Angebot anfordern“ wechseln Sie auf die Website der ERGO Reiseversicherung AG.

Gemietetes Wohnmobil oder Mietwagen versichern

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.